Das ADN regelt Gefahrgut-Transporte mit Binnenschiffen. Bereits seit 31. Mai 2001 konnten sich Staaten dem Übereinkommen anschließen.
Das ADN sollte in Kraft treten, nachdem sieben Staaten die Ratifizierungsurkunden bei der UNECE, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf, hinterlegt haben.
Diese Mindestgrenze wurde erreicht, als Deutschland 2007 das ADN unterzeichnete. Somit kann das Übereinkommen 2008 das bisher geltende ADNR ablösen.
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