Das ADN regelt Gefahrgut-Transporte mit Binnenschiffen.
Es ist in Kraft getreten, nachdem sieben Staaten die Ratifizierungsurkunden bei der UNECE, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf, hinterlegt haben.
Diese Mindestgrenze wurde erreicht, als Deutschland 2007 das ADN unterzeichnete. Somit hat das Übereinkommen 2008 das bis dahin geltende ADNR abgelöst.
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