Schiffe, die gefährliche Güter auf dem Rhein befördern, müssen neben der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und der Rheinpatentverordnung auch die Regelungen des ADNR einhalten.
Das ADNR legt unter anderem fest, dass Schiffe mit gefährlichen Gütern außer dem Schiffsattest ein spezielles Zulassungszeugnis benötigen.
Das Übereinkommen wird 2008 durch das ADN abgelöst.
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