ADNR - Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein

Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation Intérieure Rhin

Schiffe, die gefährliche Güter auf dem Rhein befördern, müssen neben der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und der Rheinpatentverordnung auch die Regelungen des ADNR einhalten.

Das ADNR legt unter anderem fest, dass Schiffe mit gefährlichen Gütern außer dem Schiffsattest ein spezielles Zulassungszeugnis benötigen.

Das Übereinkommen wird 2008 durch das ADN abgelöst.

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