Der Begriff Amendment (Änderung) wird im Gefahrgut-Recht im Zusammenhang mit den Aktualisierungen des IMDG-Codes verwendet.
Die Amendments werden fortlaufend nummeriert, außerdem wird das Jahr angegeben, in dem das Amendment verkündet wurde.
Das Amendment 34-08 wird 2008 verkündet, darf seit 1.1.2009 und muss seit 1.1.2010 angewendet werden.
Das Amendment 35-10 wurde 2010 verkündet, darf seit 1.1.2011 und muss ab 1.1.2012 angewendet werden.
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