Ausrüstung

Für den Transport gefährlicher Güter ist Ausrüstung zur Ersthilfe bei Unfällen im ADR vorgeschrieben.

So muss jede Beförderungseinheit mit einer allgemeinen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Dazu gehören:

  • mindestens ein Unterlegkeil je Fahrzeug,
  • zwei selbststehende Warnzeichen (z.B. Warndreiecke),
  • Warnkleidung (Weste o.ä.) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.

Außerdem soll persönliche Schutzausrüstung (PSA) (z.B. Atemschutz) für das Gefahrgut, das jeweils transportiert wird, auf dem Fahrzeug vorhanden sein.

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