Für den Transport gefährlicher Güter ist Ausrüstung zur Ersthilfe bei Unfällen im ADR vorgeschrieben.
So muss jede Beförderungseinheit mit einer allgemeinen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Dazu gehören:
Außerdem soll persönliche Schutzausrüstung (PSA) (z.B. Atemschutz) für das Gefahrgut, das jeweils transportiert wird, auf dem Fahrzeug vorhanden sein.
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