Bauartzulassung bezeichnet die behördlich geprüfte Zulassung einer Gefahrgutverpackung.
Dabei werden Konstruktion und Beschaffenheit eines Musters nach den jeweils geltenden Vorschriften gründlich überprüft, so dass anschließend nicht jede einzelne Verpackung zugelassen werden muss.
Für den Straßentransport regelt das ADR in Teil 6 die Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks.
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