Die beauftragte Person ist ein vom Unternehmer oder Inhaber beauftragter Mitarbeiter, der eigenverantwortlich zu gewährleisten hat, dass im Betrieb in seinem Zuständigkeitsbereich die Vorschriften für den Umgang mit Gefahrgut eingehalten werden. (§ 6 GbV)
In den Gefahrgut-Vorschriften für alle Verkehrsträger ist festgelegt, dass beauftragte Personen regelmäßig geschult werden müssen.
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