Beförderer beim Gefahrgut-Transport

Als Beförderer gelten Unternehmen, die Gefahrgut-Transporte im eigenen Namen oder im Auftrag durchführen.

Die GGVSEB macht den Beförderer unter anderem dafür verantwortlich, dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Ladungssicherung zu übergeben.

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