Befüller in den Gefahrgut-Vorschriften

Als Befüller definieren die Gefahrgut-Vorschriften Unternehmen, die Transportbehälter mit gefährlichen Gütern in flüssiger Form oder in loser Schüttung befüllen. Mögliche Transportbehälter sind zum Beispiel:

Der Befüller ist unter anderem dafür zuständig, dass die Transportbehälter in einem technisch einwandfreien Zustand und die Verschlusseinrichtungen dicht sind. Außerdem muss er dafür sorgen, dass nur Tankfahrzeuge mit gültiger ADR-Zulassungsbescheinigung befüllt werden.

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