Im BLFA, dem Bund-Länder-Fachausschuss, verständigen sich die Vertreter der Länderministerien über die Auslegung und Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften.
Ziel ist es, auch für Sachverhalte, die von den Bundesländern individuell geregelt werden, bundesweit einheitliche Vorgehensweisen zu entwickeln.
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