Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist das Referat UI 33, Beförderung gefährlicher Güter, für Gefahrgut-Fragen zuständig.
Es sorgt unter anderem dafür, dass die internationalen Vorschriften in nationales Recht überführt und in den Bundesgesetzblättern I und II verkündet sowie bei Bedarf durch Bekanntmachungen im Verkehrsblatt ergänzt werden.
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