Chemikaliengesetz (ChemG)

Mit dem Chemikaliengesetz sollen Menschen und Umwelt vor den schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen geschützt werden. Dazu sollen die möglichen Gefahren erkennbar gemacht und abgewendet und es soll ihrem Entstehen vorgebeugt werden.

Die Stoffe müssen geprüft und angemeldet werden. Gefahrstoffe sind einzustufen, zu kennzeichnen und sicher zu verpacken. Zusätzlich existieren Verbote und Beschränkungen für die Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

Das ChemG unterscheidet zwischen alten und neuen Stoffen. Alte Stoffe sind im Altstoffverzeichnis der Europäischen Gemeinschaften (European Inventory of Existing Chemical Substances - EINECS) aufgeführt, neue Stoffe sind dort nicht erfasst.

Im ChemG ist unter anderem festgelegt, dass Hersteller neue Stoffe (auch als Bestandteil einer Zubereitung) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft nur in den Verkehr bringen dürfen, wenn sie diese Gefahrstoffe zuvor bei einer Anmeldestelle gemeldet haben.

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