ChemVerbotsV

Die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, nicht den Transport von gefährlichen Gütern.

Copyright © 2011 globus24

Verzeichnisse für Gefahrgut-Praktiker: