Diagnostische Proben sind Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe sowie Gewebeflüssigkeiten von Mensch und Tier. (2.2.62 ADR)
Ist bekannt oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine Probe Krankheitserreger enthält, muss sie in die Gefahrklasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe eingestuft und - von Freistellungen abgesehen - entsprechend verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Allein in Deutschland werden täglich etwa 250.000 diagnostische Proben transportiert. (Quelle: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, 2005)
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