Einzelverpackung

Ein Packstück wird als Einzelverpackung bezeichnet, wenn es zum Transport keiner separaten Innenverpackung bedarf.

Verpackungen für Gefahrgut müssen nach einem von der zuständigen Behörde akzeptierten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, rekonditioniert und geprüft sein (6.1.1.4 ADR).

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