Das ADR fordert Fahrerschulung für alle Gefahrgutfahrer. Grundlage ist der Basiskurs, so genannte Aufbaukurse gibt es für die Bereiche Tank, Klasse 1 und Klasse 7.
Jeweils nach fünf Jahren müssen die Fahrer eine Auffrischungsschulung besuchen. Die Fahrerschulung endet stets mit einer Prüfung, in Deutschland unter Aufsicht der IHK. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhält der Fahrer eine Schulungsbescheinigung, den ADR-Schein.
Die Schulungsveranstalter benötigen eine Anerkennung der IHK. Praktische Übungen sind Bestandteil der Ausbildung.
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