Der Flammpunkt gibt die Temperatur an, bei der brennbare Flüssigkeiten entzündbare Dämpfe entwickeln.
Im Gefahrgut-Recht wird der Flammpunkt verwendet, um eine Gefahr zu beschreiben. Für die Klasse 3, entzündbare flüssige Stoffe, definiert das ADR beispielsweise einen Flammpunkt von 60 °C.
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