Gase im Gefahrgut-Recht

Im Gefahrgut-Recht (z.B. 1.2.1 ADR) sind Gase als Stoffe definiert, die bei 50 °C einen Dampfdruck von über 300 kPa entwickeln oder bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

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