Gefahrgut

Was Gefahrgut ist, erklärt die GGVSEB in § 2 (7) so:

"Gefährliche Güter sind die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach Teil 2 Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 ADR/RID/ADNR/ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen des ADR/RID/ADNR/ADN gestattet ist, sowie zusätzlich für innerstaatliche Beförderungen die in der Anlage 2 Gliederungsnummer 1.1 und 1.2 genannten Güter."

Kürzer fällt die Erklärung im ADR aus:

"Gefährliche Güter - Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist." (1.2.1 ADR)

Von gefährlichen Gütern können unterschiedliche Risiken ausgehen, daher werden sie in 13 Gefahrklassen unterteilt.

Das Recht unterscheidet zwischen den Gefahrgütern, die transportiert werden (Transportrecht) und den Gefahrstoffen, mit denen umgegangen wird (Umgangsrecht).

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