Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wurde in Deutschland vor rund 20 Jahren mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geschaffen. Er hat unter der Verantwortung des Unternehmers / Betriebsinhabers im Wesentlichen die Aufgabe, die Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften zu überwachen.
Er ist verpflichtet, über seine Tätigkeiten Aufzeichnungen zu führen, diese fünf Jahre lang aufzubewahren und den zuständigen Überwachungsbehörden auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen (GbV § 1c).
Der Gefahrgutbeauftragte hat folgende Aufgaben:
Der Gefahrgutbeauftragte muss gemäß GbV § 1d und GbV Anlage 1 unter anderem überprüfen, ob im Unternehmen zuverlässig organisiert ist, dass
Gefahrgutbeauftragte müssen eine Schulung absolvieren und eine Prüfung vor der IHK bestehen. Diese Prüfung ist jeweils nach fünf Jahren zu wiederholen.
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