Die Gefahrstoffverordnung ist die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. Eine Voraussetzung für sinnvolle Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden Gefährdungen
unabhängig voneinander beurteilt.
Außerdem wird in der GefstoffV ein Schutzstufenkonzept entwickelt. Dabei werden in Abhängigkeit von der Kennzeichnung die Arbeiten mit Gefahrstoffen in vier Schutzstufen eingeteilt.
In der Schutzstufe 1 sind Mindestmaßnahmen erforderlich, Schutzstufe 2 erfordert Standardmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Zusätzliche Maßnahmen sind in Schutzstufe 3 für Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen und in Schutzstufe 4 für Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffe) erforderlich.
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