Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ist die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern.

Mit der GGVSEB werden in der Bundesrepublik ADR, RID und ADNR/ADN in nationales Recht überführt. In §§ 17-34 sind die Pflichten der Unternehmen (z.B. Absender, Verlader, Beförderer) und Personen (z.B. Fahrzeugführer) festgelegt, die am Gefahrgut-Transport beteiligt sind.

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