Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Die Gefahrgutverordnung See ist die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.

Die GGVSee definiert, welche gefährlichen Güter zur Beförderung zugelassen sind und macht Aussagen zu den Allgemeinen Sicherheitspflichten, zu Überwachung, Ausrüstung und Schulung. Ausnahmen und Zuständigkeiten werden geregelt.

In § 9 werden die Pflichten der Beteiligten festgelegt.

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