Großpackmittel für den Gefahrgut-Transport
Ein Großpackmittel ist ein IBC oder FIBC - eine starre oder flexible transportable Verpackung, die nicht in 6.1 ADR aufgeführt ist und
- einen Fassungsraum hat von
- höchstens 3 Kubikmetern für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II und III,
- höchstens 1,5 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder aus Holz verpackt sind,
- höchstens 3 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind;
- höchstens 3 Kubikmetern für radioaktive Stoffe der Klasse 7, die für mechanische Handhabung ausgelegt ist;
- und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann, was durch die im ADR festgelegten Prüfungen zu bestätigen ist.
(Definition aus 1.2.1 ADR)
Hinweis: Unter Gefahrgutverpackung - Kartonagen, Fässer, IBC, Dosen, Kanister finden Sie eine Übersicht von Herstellern von Verpackung, die für den Transport gefährlicher Güter zugelassen ist.
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