Klassifizierung im Gefahrgut-Recht

Im Gefahrgut-Recht bezeichnet Klassifizierung die Einstufung von Stoffen, Stoffgemischen und Gegenständen in eine der Gefahrklassen und der Verpackungsgruppen.

Die Kriterien gibt das ADR im Teil 2 vor, für die einzelnen Klassen jeweils in Unterabschnitt 2.2.x.1.

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