Die Kontrollen sind ein fester Bestandteil der Arbeit des Gefahrgutbeauftragten.
Er kontrolliert im Unternehmen, ob alle Gefahrgut-Vorschriften eingehalten werden. Auch die Gefahrgutbeauftragten selbst werden kontrolliert: von der Gewerbeaufsicht bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz.
Die Gefahrgutkontrollen auf der Straße übernimmt das BAG, das Bundesamt für Güterverkehr, gemeinsam mit der Polizei. Dazu wurden in vielen Bundesländern spezielle Gefahrgut-Kontrolltrupps eingerichtet.
Schienentransporte überwacht das Eisenbahn-Bundesamt, im Luftverkehr ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Gefahrgut-Transporte auf Seeschiffen werden von Hafenbehörden und Wasserschutzpolizei kontrolliert.
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