Die Lagerung von Gefahrstoffen wird durch das Umgangsrecht geregelt und berührt die Vorschriften zum Gefahrgut-Transport nicht. Diese gelten nur für die Beförderung, das Transportieren, Be- und Entladen sowie Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten - je nachdem, welche Gefährdung von den Stoffen ausgeht.
Grundlegende Vorschriften sind
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