Lagerung von Gefahrstoffen

Die Lagerung von Gefahrstoffen wird durch das Umgangsrecht geregelt und berührt die Vorschriften zum Gefahrgut-Transport nicht. Diese gelten nur für die Beförderung, das Transportieren, Be- und Entladen sowie Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten - je nachdem, welche Gefährdung von den Stoffen ausgeht.

Grundlegende Vorschriften sind

  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV),
  • das Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und
  • das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

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