Der unverpackte Transport fester Stoffe, beispielsweise in Containern, wird als Lose Schüttung bezeichnet.
In Kapitel 6.11 ADR wird zwischen "geschlossenen Schüttgut-Containern" (BK 2) und "bedeckten Schüttgut-Containern" (BK 1) unterschieden.
Werden Container für Schüttgüter verwendet, müssen sie in Übereinstimmung mit der CSC mit einem Sicherheitszulassungsschild (Safety Approval Plate) gekennzeichnet sein.
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