LQ - Limited Quantities sind Kleinstmengen beim Gefahrgut-Transport, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorschriften freigestellt sind.
Für den Landverkehr werden die Mengengrenzen in einer Tabelle in Kapitel 3.4 ADR festgelegt. In der großen Stoffliste (Tabelle A in Kapitel 3.2) ist in der Spalte 7 jeder UN-Nummer eine Codierung von LQ 0 - 28 zugeordnet.
Gefährliche Güter mit dem Code LQ 0 dürfen nicht in begrenzten Mengen transportiert werden. Bei Stoffen mit LQ 1 liegt die Mengengrenze bei 120 Millilitern (höchstzulässige Nettomenge) je Innenverpackung, bei LQ 28 dürfen maximal drei Liter netto je Innenverpackung enthalten sein. Dann können Erleichterungen in Anspruch genommen werden.
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