Die Multilaterale Vereinbarung ist eine Vereinbarung mehrerer ADR- bzw. RID-Mitgliedstaaten oder IMDG-Code-Anwenderstaaten, die es erlaubt, von den Vorschriften des ADR/RID oder IMDG-Codes in besonderen Fällen abzuweichen.
Damit werden beispielsweise Regelungen ermöglicht, die von den internationalen Gremien für die nächste Vorschriftenänderung bereits vorgesehen sind, aber noch nicht in Kraft gesetzt wurden.
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