Sammeleintragung im Gefahrgut-Recht

Verschiedenen Gruppen von Stoffen oder Gegenständen wird durch Sammeleintragung jeweils eine UN-Nummer zugeordnet. Das ADR unterscheidet drei Arten:

  • Gattungseintragungen für genau definierte Gruppen von Stoffen und Gegenständen, die nicht unter n.a.g.-Eintragungen fallen, z.B. UN 1266 Parfümerieerzeugnisse
  • spezifische n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften umfassen, z.B. UN 1477 Nitrate, anorganisch n.a.g.
  • allgemeine n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften umfassen, z.B. UN 1993 entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g.

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