Die Gefahrgut-Vorschriften legen die Schulungspflicht für alle Beteiligten fest.
Dahinter steckt die Überlegung, dass Sicherheit vor allem dadurch erreicht wird, dass alle Beteiligten an einem Gefahrgut-Transport über die möglichen Gefahren und über ihre konkreten Pflichten informiert sind.
So verweist beispielsweise das ADR - neben den Regelungen zur Fahrerschulung - an mehreren Stellen auf die Schulungspflicht:
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