Schulungspflicht in den Gefahrgut-Vorschriften

Die Gefahrgut-Vorschriften legen die Schulungspflicht für alle Beteiligten fest.

Dahinter steckt die Überlegung, dass Sicherheit vor allem dadurch erreicht wird, dass alle Beteiligten an einem Gefahrgut-Transport über die möglichen Gefahren und über ihre konkreten Pflichten informiert sind.

So verweist beispielsweise das ADR - neben den Regelungen zur Fahrerschulung - an mehreren Stellen auf die Schulungspflicht:

  • Unterweisung von Personen, die an der Beförderung beteiligt sind (1.3 ADR),
  • Unterweisung zu Vorschriften der Sicherung (1.10 ADR),
  • ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer (1.8.3.3 ADR),
  • Unterweisung aller anderen beteiligten Personen, die keine Fahrzeugführer sind (8.2.3 ADR).

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