Tankfahrzeug beim Gefahrgut-Transport

Ein Tankfahrzeug besitzt mindestens einen fest verbundenen Tank.

Es kann flüssige Stoffe, Gase, pulverförmige oder körnige Stoffe befördern und besteht aus Fahrzeug bzw. Fahrgestell, einem oder mehreren Tankkörpern sowie deren Ausrüstungsteilen und Verbindungsteilen zum Fahrzeug oder Fahrgestell. (1.2.1 ADR)

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