Regelungen für Gefahrguttransporte durch Straßentunnel enthält das ADR im Kapitel 8.6. Unter der Überschrift "Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern" ist festgelegt, dass die Tunnel jeweils eine Kategorie von A bis E erhalten. Diese Einstufung der Tunnel läuft seit einigen Jahren und wird immer noch erweitert.
Einen Überblick über die eingestuften Tunnel bietet eine Liste auf der Website des BMVBS.
Eine Übersicht für die anderen europäischen Staaten stellt die UNECE bereit.
Den gefährlichen Stoffen und Gegenständen wird je nach Risiko ein bestimmter Tunnelbeschränkungscode zugeordnet, der in Spalte 15 der Tabelle A des ADR aufgeführt ist.
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