Als Verpacker gilt gemäß ADR/RID das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.
Verpacker im Sinne der GGVSEB sind auch Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken lassen oder Versandstücke oder deren Kennzeichnung ändern oder ändern lassen.
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