Als Versandstück wird das aus Verpackung, Großverpackung oder Großpackmittel und Inhalt bestehende, versandfertige Transportgut bezeichnet.
Der Begriff wird in den Gefahrgut-Vorschriften auch für Druckgefäße für Gase, nicht aber für Güter in loser Schüttung oder Stoffe in Tanks verwendet.
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