Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen regelten die Versicherung von Schiffen (Seekaskoversicherung) und Gütern (Seewarenversicherung) allgemeinverbindlich. Die ADS wurden 1919 herausgegeben und ersetzten die vorher geltenden Regelungen des HGB (§§ 778-900).
Nach dem zweiten Weltkrieg und dann erst wieder 1973 wurden die Bestimmungen überarbeitet. Weitere Anpassungen gab es nach Beratungen, in die Schiffsmakler, Reeder, Außenhandelskaufleute und die Industrie- und Handelskammern von Hamburg und Bremen einbezogen waren, in den Jahren 1984 und 1994 - unter anderem, um die englischen Institute Cargo Clauses (ICC) zu berücksichtigen.
Zurzeit wird die Güterversicherung in den ADS 1994, den Bestimmungen für die laufende Versicherung sowie den dazugehörigen DTV-Klauseln geregelt. Seit 1999 werden für die Güterversicherung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 empfohlen.
Copyright © 2010 globus24.com