Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS)

German General Rules of Marine Insurance

Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen regelten die Versicherung von Schiffen (Seekaskoversicherung) und Gütern (Seewarenversicherung) allgemeinverbindlich. Die ADS wurden 1919 herausgegeben und ersetzten die vorher geltenden Regelungen des HGB (§§ 778-900).

Nach dem zweiten Weltkrieg und dann erst wieder 1973 wurden die Bestimmungen überarbeitet. Weitere Anpassungen gab es nach Beratungen, in die Schiffsmakler, Reeder, Außenhandelskaufleute und die Industrie- und Handelskammern von Hamburg und Bremen einbezogen waren, in den Jahren 1984 und 1994 - unter anderem, um die englischen Institute Cargo Clauses (ICC) zu berücksichtigen.

Zurzeit wird die Güterversicherung in den ADS 1994, den Bestimmungen für die laufende Versicherung sowie den dazugehörigen DTV-Klauseln geregelt. Seit 1999 werden für die Güterversicherung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 empfohlen.

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