Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB)

Authorised Economic Operator (AEO)

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ist ein zollrechtlicher Status, mit dem Versender nachweisen, dass sie besonders zuverlässig sind. Die Maßnahme soll zur Sicherheit in der gesamten Lieferkette beitragen.

Der Status des AEO kann seit Januar 2008 beantragt werden. Den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird eine vereinfachte Abfertigung bei Zollkontrollen in Aussicht gestellt. Es werden drei Varianten unterschieden:

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F)

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