Die Außenwirtschaftsverordnung legt konkrete Verbote und Genehmigungspflichten auf der Grundlage der Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes fest. Mit Hilfe der Verordnung soll vor allem der Export von Waffen und Rüstungsgütern kontrolliert werden.
Bestandteil der AWV ist die Anlage AL, die unter anderem die gemeinsame Liste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck beinhaltet.
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