Bill of Lading (BL, B/L, B.L.) - Konnossement

Schiffsfrachtbrief

Das Konnossement dokumentiert den Abschluss eines Seefrachtvertrages und regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Verlader, dem Verfrachter und dem Empfänger der beförderten Ware.

Mit dem Bill of Lading bestätigt der Verfrachter, dass er die Waren zur Verschiffung übernommen hat (Empfangs-/Übernahme-Konnossement, Received for Shipment B/L), oder dass die Waren an Bord verbracht wurden (Bord-/Verlade-Konnossement, On Board B/L, Shipped on Board B/L).

Das Konnossement ist ein handelbares Wertpapier und repräsentiert somit den Wert der Ware. Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt in § 643 die Inhalte des Konnossements fest:

  1. den Namen des Verfrachters;
  2. den Namen des Kapitäns;
  3. den Namen und die Nationalität des Schiffes;
  4. den Namen des Abladers;
  5. den Namen des Empfängers;
  6. den Abladungshafen;
  7. den Löschungshafen oder den Ort, an dem Weisung über ihn einzuholen ist;
  8. die Art der an Bord genommenen oder zur Beförderung übernommenen Güter, deren Maß, Zahl oder Gewicht, ihre Merkzeichen und ihre äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit;
  9. die Bestimmung über die Fracht;
  10. den Ort und den Tag der Ausstellung;
  11. die Zahl der ausgestellten Ausfertigungen.

Unterschiedliche Formen gibt es hinsichtlich der Übertragung:

  • Order-Konnossement (order B/L) - ausgestellt an namentlich genannten Empfänger (oder "an Order"), Übertragung auf Dritte durch Indossament möglich. Wird beispielsweise eingesetzt, wenn die Ware während des Transportes weiterverkauft werden soll.
  • Namens-/Rekta-Konnossement (straight B/L) - ausgestellt auf Namen des Empfängers ohne Zusatz, nur der genannte Empfänger kann Herausgabe der Ware verlangen. Mit einer Abtretungserklärung (Zession) ist dennoch die Übergabe auf einen Dritten möglich.
  • Inhaber-Konnossement (bearer B/L) - der Empfänger wird nicht genannt, Übertragung der Ware durch Einigung und Übergabe.

Äußerlich erkennbare Mängel einer Ware oder der Verpackung führen zu einem "unreinen" Konnossement (foul B/L).

Als zahlungsauslösendes Dokument im Akkreditivgeschäft und Erfüllungsnachweis für Außenhandelsgeschäfte nach den Incoterms sind nur "reine" Konnossemente (clean B/L) zugelassen.

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