Länder, die sich in einer Zollunion zusammenschließen, führen einen einheitlichen gemeinsamen Außentarif (Common External Tariff) ein.
Es gelten die gleichen Zollbestimmungen, Import-Quoten, Präferenzen für alle Güter, die in das Gebiet der Zollunion eingeführt werden - unabhängig vom konkreten Bestimmungsland.
So war beispielsweise ein Ziel der 1958 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der gemeinsame Markt und die Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war die Schaffung der Zollunion. In diesem Rahmen wurden Zölle und Mengenbeschränkungen im gegenseitigen Warenverkehr bis 1968 abgebaut, und ein gemeinsamer Außenzolltarif gegenüber Drittländern wurde eingeführt.
Im amerikanischen Raum bilden die Mercosur-Staaten Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay eine Zollunion.
Bereits 1975 schlossen sich westafrikanische Staaten zur Economic Community of West African States (ECOWAS) zusammen. Ein wichtiges Ziel war auch hier die Errichtung einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif, der unter anderem die Regelungen der Einzelstaaten vereinfachen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beleben soll.
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