Cost, Insurance and Freight zählt zu den C-Klauseln der Incoterms ® 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungshafen) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat.
Bei CIF-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen.
Im Unterschied zu CFR ist bei CIF-Verträgen der Verkäufer zusätzlich verpflichtet, eine Seetransportversicherung abzuschließen, mit der der Käufer während des Transports vor Verlust oder Schaden an der Ware geschützt ist. Allerdings muss der Verkäufer die Versicherungsprämie nur für eine minimale Schadensdeckung abschließen. Die Gefahr geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschreitet.
Den Incoterms ® 2010 entsprechend kann die Klausel CIF nur im See- und Binnenschiffstransport eingesetzt werden.
Die Incoterms ® sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.
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