Für bestimmte Waren oder Warengruppen gelten im internationalen Handel Einfuhrbeschränkungen oder Zollbegünstigungen - in Abhängigkeit vom jeweiligen Ursprungsland der Ware. Daher ist es erforderlich, den Ursprung der Waren nachzuweisen.
Dies geschieht mit dem Ursprungszeugnis, das in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird. Das Ursprungszeugnis kann beantragt werden, wenn die Waren versandbereit sind. Artikel 23, 24 ff. Zollkodex regeln Einzelheiten zum Nachweis der Ursprungseigenschaft.
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