Compliance

Mit der Terrorismusbekämpfung sind umfassende Anforderungen auf Unternehmen zugekommen. Früher haben allein Embargos den Handel mit bestimmten Staaten verboten oder eingeschränkt. Jetzt müssen Unternehmen sicherstellen, dass Geschäftskontakte auf keinen Fall in Verbindung zu Terroristen oder terroristischen Vereinigungen stehen. Das regeln europäische und amerikanische Compliance-Verordnungen mit ihren Sanktionslisten. Verstoßen Unternehmen bewusst oder unbewusst gegen diese Regelungen, drohen empfindliche Strafen.

Der Zoll kann jederzeit prüfen, ob ausreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit unerlaubte Geschäftskontakte nicht zustande kommen. Davon kann es abhängen, ob die Zollverwaltung Vereinfachungsverfahren bewilligt oder aufrechterhält.

Da die Sanktionslisten häufig geändert werden, ist es für kleine und mittelständische Unternehmen oft sinnvoll, einen Dienstleister mit dem Compliance-Screening zu beauftragen.

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