Carriage Paid To (CPT)

Frachtfrei, benannter Bestimmungsort (Incoterms)

Carriage Paid To zählt zu den C-Klauseln der Incoterms 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungsort) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat.

Bei CPT-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Es besteht bei CPT-Verträgen keine Verpflichtung für den Verkäufer, eine Transportversicherung abzuschließen. Kosten und Gefahren gehen vom Verkäufer bei Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.

Die Klausel CPT kann für alle Transporte, einschließlich multimodaler Transporte, eingesetzt werden.

Die Incoterms sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.

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