Carriage Paid To (CPT) - International Commercial Terms
Frachtfrei, benannter Bestimmungsort - Incoterms ®

Carriage Paid To zählt zu den C-Klauseln der Incoterms ® 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungsort) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat.

Bei CPT-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Es besteht bei CPT-Verträgen keine Verpflichtung für den Verkäufer, eine Transportversicherung abzuschließen. Kosten und Gefahren gehen vom Verkäufer bei Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.

Den Incoterms ® 2010 entsprechend kann die Klausel CPT für alle Transporte einschließlich multimodaler Transporte eingesetzt werden.

Die Incoterms ® sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.

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