Delivered Ex Quay zählt zu den D-Klauseln, den Ankunftsklauseln der Incoterms 2000. In dieser Gruppe (DAF, DES, DEQ, DDU, DDP) ist der Verkäufer für die Ankunft der Ware am vereinbarten Ort oder an der benannten Stelle an der Grenze oder innerhalb des Einfuhrlandes verantwortlich. Nur bis zu diesem Ort trägt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren.
Bei DEQ-Verträgen liefert der Verkäufer, wenn die Ware am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware im Bestimmungsland zur Einfuhr freizumachen, trägt aber die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum Bestimmungsort verbunden sind und die bei der Entladung am Kai entstehen.
Die Klausel DEQ kann für Transporte auf See und auf Binnenwasserstraßen angewendet werden, außerdem bei multimodalen Transporten.
Die Incoterms sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.
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