Delivered Ex Ship zählt zu den D-Klauseln, den Ankunftsklauseln der Incoterms 2000. In dieser Gruppe (DAF, DES, DEQ, DDU, DDP) ist der Verkäufer für die Ankunft der Ware am vereinbarten Ort oder an der benannten Stelle an der Grenze oder innerhalb des Einfuhrlandes verantwortlich. Nur bis zu diesem Ort trägt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren.
Bei DES-Verträgen liefert der Verkäufer, wenn dem Käufer die Ware an Bord des Schiffes im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware im Bestimmungsland zur Einfuhr freizumachen.
Die Klausel DES kann für Transporte auf See und auf Binnenwasserstraßen angewendet werden, außerdem bei multimodalen Transporten.
Die Incoterms sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.
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