Der Dezentrale Kommunikationspartner übernimmt als Dienstleister den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung. Damit tritt der DezKP als Datenübertragungsdienstleister auf.
Der Kunde eines Dezentralen Kommunikationspartners muss die Teilnahme am ATLAS-Verfahren nicht mehr selbst beantragen, da der DezKP als ATLAS-Teilnehmer angemeldet ist und eine eigene Zollnummer und eine eigene Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) besitzt. Die zollrechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Kunden.
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