Der Deutsche Gebrauchszolltarif war der Vorgänger des Elektronischen Zolltarifs. Mit dem Zolltarif wird der Zollsatz für Einfuhren aus Dritt-Ländern (Nicht-EG-Ländern) festgesetzt. Die Grundlage dafür ist der Zollwert. Er basiert auf dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Rechnungspreis, dem Transaktionswert.
Der Zollsatz beeinflusst die Preiskalkulation im Auslandsgeschäft. Zusätzlich können Antidumpingzölle anfallen, außerdem müssen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern (z.B. die Branntwein- oder Tabaksteuer) als Einfuhrabgaben einkalkuliert werden.
Copyright © 2010 globus24.com